Unternehmen verkauft: Softwareunternehmer können bei der Vermögensanlage in rechtlicher und finanzieller Hinsicht besondere Bedürfnisse haben

Ein erfolgreicher Verkauf setzt in der Regel erhebliche finanzielle Ressourcen frei und die Art und Weise der Vermögensanlage, kann einen erheblichen Einfluss auf die weitere persönliche und finanzielle Zukunft haben

Warum ist das Thema für mich als Softwareunternehmer relevant?

Für Unternehmer in der Softwarebranche ist das Thema der Vermögensanlage nach dem Verkauf von entscheidender Bedeutung.

Ein erfolgreicher Verkauf setzt in der Regel erhebliche finanzielle Ressourcen frei und die Art und Weise der Vermögensanlage, kann einen erheblichen Einfluss auf die weitere persönliche und finanzielle Zukunft haben.

Dieser Beitrag befasst sich mit den besonderen Eigenschaften, die die von uns beratenen Softwareunternehmer häufig mitbringen und welche Möglichkeiten und Bedürfnisse sich aus ihren individuellen Lebensumständen typischerweise für die Vermögensanlage ergeben.

Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung dar. Die bereitgestellten Informationen sollen lediglich dazu dienen, allgemeine Kenntnisse über das Thema Vermögensanlage für Unternehmer nach dem Unternehmensverkauf zu vermitteln.

Was muss ich darüber wissen?

Unternehmer sollten sich bereits frühzeitig im Rahmen eines Verkaufsprozesses über die Möglichkeiten und Präferenzen bezüglich der Anlage ihres zukünftigen Vermögens Gedanken machen.

Hierbei sollten die eigene Lebenssituation und zukünftige Ziele detailliert einbezogen werden. Diese könnten folgende Aspekte umfassen:

  • Verfügbarkeit/Liquidität: Welcher Anteil meines Vermögens ist frei verfügbar, welcher Teil ist in illiquiden Vermögensgegenständen oder geschlossenen Fonds gebunden?
  • Vermögensübergabe: Ist die Übergabe meines Vermögens an mögliche Nachkommen ordnungsgemäß geregelt?
  • Lebensplanung: Möchte ich eine aktive Rolle in neuen Unternehmen oder als direkter Investor einnehmen oder mein Vermögen von Dritten verwalten lassen?

In den meisten Fällen haben Unternehmer zudem bis zum Zeitpunkt des Verkaufs keinen Vermögensberater. Auch hier sollten Unternehmer frühzeitig die Entscheidung treffen, ob und mit welchen Beratern sie nach einem Verkauf zusammenarbeiten möchten – in den meisten Fällen ist die bis dahin konsultierte Hausbank nicht mehr der richtige Ansprechpartner.

Sofern es nach dem Verkauf zu einer signifikanten Vervielfältigung des eigenen Vermögens kommt, ist die Zusammenarbeit mit einem professionellen Vermögensverwalter oder Family Office daher dringend zu empfehlen, da sich neben der Vermögensallokation und Renditeoptimierung bereits mit Bereitstellung des Verkaufspreises rechtliche und steuerliche Fragestellungen ergeben, bei denen diese unterstützen können.

Wir als Loy & Co haben Kontakte zu relevanten Anbietern und können bei Bedarf den Kontakt herstellen.

Wie kann ich die Information für mich nutzen?

Zusammenfassend können Unternehmern aus der Scheinselbstständigkeit eingebundener Freelancer erhebliche finanzielle Konsequenzen entstehen. Falls diese erst im Rahmen der Due Diligence auffallen, hat dies mindestens nachteilige Auswirkungen auf den Kaufpreis.

In Vorbereitung auf einen Verkaufsprozess und die zugehörige Due Diligence Prüfung sollten Unternehmer bei regelmäßiger oder ständiger Einbindung selbstständiger Software-Entwickler oder sonstiger Dienstleister mögliche Risiken um das Thema Scheinselbstständigkeit im Vorfeld ausräumen oder im Zusammenhang stehende Nachzahlungen belastbar quantifizieren können.

Unternehmer können eine Prüfung einzelner Arbeitsverhältnisse im Rahmen eines sogenannten Anfrageverfahrens bzw. Statusfeststellungsverfahrens beim Deutschen Rentenversicherungsbund durchführen. Bereits in diesem Schritt ist die Einbindung eines Fachanwalts empfohlen, da der Fragebogen bereits teilweise rechtliche Wertungen des Arbeitsverhältnisses erfragt. Es ist zu beachten, dass die Einstufung immer nur für ein einzelnes Vertragsverhältnis gilt.

Abschießend sollten Unternehmer bei der Ausgestaltung zukünftiger Arbeitsverhältnisse mit Dienstleistern darauf achten, dass wesentliche Aspekte einer selbstständigen Tätigkeit erfüllt sind.

Weitere Beiträge