Unternehmen verkauft: Softwareunternehmer können bei der Vermögensanlage in rechtlicher und finanzieller Hinsicht besondere Bedürfnisse haben

Warum ist das Thema für mich als Softwareunternehmer relevant?

Für Unternehmer in der Softwarebranche ist das Thema der Vermögensanlage nach dem Verkauf von entscheidender Bedeutung.

Ein erfolgreicher Verkauf setzt in der Regel erhebliche finanzielle Ressourcen frei und die Art und Weise der Vermögensanlage, kann einen erheblichen Einfluss auf die weitere persönliche und finanzielle Zukunft haben

Dieser Beitrag befasst sich mit den besonderen Eigenschaften, die die von uns beratenen Softwareunternehmer häufig mitbringen und welche Möglichkeiten und Bedürfnisse sich aus ihren individuellen Lebensumständen typischerweise für die Vermögensanlage ergeben.

Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung dar. Die bereitgestellten Informationen sollen lediglich dazu dienen, allgemeine Kenntnisse über das Thema Vermögensanlage für Unternehmer nach dem Unternehmensverkauf zu vermitteln.

Was muss ich darüber wissen?

Welche Eigenschaften Unternehmer in der Softwarebranche typischerweise aufweisen

Als auf Nachfolgesituationen spezialisierte M&A-Beratung betreuen wir regelmäßig Unternehmerinnen und Unternehmer, die häufig wiederkehrende Charakteristika aufweisen, aus denen sich bestimmte Anforderungen für die Vermögensanlage nach dem Verkauf ergeben:

  • Gründer: Aufgrund des vergleichsweise jungen Alters der Softwarebranche sind viele der von uns betreuten Unternehmer auch Gründer des Unternehmens, die im Alter von 45-60 Jahren eine Nachfolge anstreben.
  • „Niedriges“ freies Privatvermögen: Da viele Softwareunternehmer Gründer in erster Generation sind, haben diese regelmäßig ein niedriges freies Privatvermögen, da oftmals ein Großteil des Vermögens in das Unternehmen re-investiert wurde.
  • Technologie-Affinität: Aufgrund ihrer Nähe zur Softwarebranche weisen Softwareunternehmer oftmals eine stärkere Offenheit für alternative Anlagen auf, welche zum Beispiel Venture Capital oder Private Equity umfassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie selbst im Rahmen eines Unternehmensverkaufes mit diesen Investoren in Kontakt gekommen sind oder sogar durch eine Rückbeteiligung an ihrem Unternehmen mit einem Finanzinvestor co-beteiligt sind.

Welche neuen Investitionsmöglichkeiten sich nach einem Unternehmensverkauf ergeben

Durch das hohe freigesetzte Kapital nach einer Transaktion ergeben sich für Unternehmer häufig Investitionsmöglichkeiten, die bislang unzugänglich waren. Für die Zwecke dieses Beitrags konzentrieren wir uns auf eben diese Optionen und lassen daher herkömmliche Investitionsformen außen vor:

  • Private Equity: Private Equity (PE) Fonds haben sich als Investor in private Unternehmen und somit als Anlageform für vermögende Privatkunden oder institutionelle Investoren in den letzten zwei Jahrzehnten auch im deutschen Markt fest etabliert. PE-Fonds investieren typischerweise aus geschlossenen Fonds. Direkte Investitionen in einen solche Fond starten typischerweise im zweistelligen Millionenbereich, wobei das investierte Kapital bis zur Ausschüttung oft für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren gebunden ist.
  • Venture Capital: Eine weitere Möglichkeit bieten sogenannte Venture Capital (VC) Investments. VC-Fonds agieren dabei ähnlich wie PE-Fonds, mit dem Unterschied, dass diese sich auf Investments in junge Unternehmen oder Start-ups fokussieren.
  • Business Angel: Als ehemals erfolgreiche Unternehmer orientieren sich einige Softwareunternehmer in die Position eines sogenannten „Business Angels“. In dieser Rolle investieren sie direkt in Start-up Unternehmen und bringen sich mit ihrer Unternehmer- und Branchenkenntnis als Berater ein.
  • Serial Entrepreneurship: Nicht selten kommt es zudem vor, dass von uns beratene Unternehmer nach ihrem Verkauf einen Teil des Kapitals zur Gründung weiterer Unternehmen nutzen.

Benötige ich eine professionelle Vermögenssteuerung?

Ungeachtet der persönlichen Präferenzen und Eignung verschiedener Anlageoptionen, sollten sich Unternehmer Gedanken darüber machen, wie aktiv sie selbst in die eigene Vermögenssteuerung eingebunden sein wollen oder, ob die Einbindung eines Vermögensverwalters notwendig ist.

Während professionelle Vermögensverwalter wie beispielsweise Privatbanken bereits ab einem Privatvermögen von ca. €1 Millionen Dienstleistungen anbieten, kommen für manche Unternehmer nach dem Verkauf auch sogenannten „Multi-Family-Offices“ in Betracht, die typischerweise Privatvermögen ab €20-30 Millionen verwalten.

Eine professionelle Vermögenssteuerung entwickelt unter anderem eine Anlagestrategie hinsichtlich der persönlichen Bedarfssituation des Anlegers, stellt eine diversifizierte Vermögensallokation sicher und erstellt ein regelmäßiges Reporting über die Performance einzelner Vermögenswerte. Zudem haben Vermögensverwalter Kompetenzen in rechtlichen und steuerlichen Fragen bezüglich großer Privatvermögen.

„Ein Family Office dient in erster Linie der Professionalisierung bei der Verwaltung großer Privatvermögen. Unternehmer stellen sich zunehmend die Frage, welche Aufgaben und Herausforderungen sich aus der sinnvollen Steuerung Ihres großen und womöglich komplexen Vermögens ergeben und wie sie ihre individuellen Anlageziele gesichert erreichen können. “

– Martin Drathen, WSH Family Office

Wie kann ich die Information für mich nutzen?

Unternehmer sollten sich bereits frühzeitig im Rahmen eines Verkaufsprozesses über die Möglichkeiten und Präferenzen bezüglich der Anlage ihres zukünftigen Vermögens Gedanken machen.

Hierbei sollten die eigene Lebenssituation und zukünftige Ziele detailliert einbezogen werden. Diese könnten folgende Aspekte umfassen:

  • Verfügbarkeit/Liquidität: Welcher Anteil meines Vermögens ist frei verfügbar, welcher Teil ist in illiquiden Vermögensgegenständen oder geschlossenen Fonds gebunden?
  • Vermögensübergabe: Ist die Übergabe meines Vermögens an mögliche Nachkommen ordnungsgemäß geregelt?
  • Lebensplanung: Möchte ich eine aktive Rolle in neuen Unternehmen oder als direkter Investor einnehmen oder mein Vermögen von Dritten verwalten lassen?

In den meisten Fällen haben Unternehmer zudem bis zum Zeitpunkt des Verkaufs keinen Vermögensberater. Auch hier sollten Unternehmer frühzeitig die Entscheidung treffen, ob und mit welchen Beratern sie nach einem Verkauf zusammenarbeiten möchten – in den meisten Fällen ist die bis dahin konsultierte Hausbank nicht mehr der richtige Ansprechpartner.

Sofern es nach dem Verkauf zu einer signifikanten Vervielfältigung des eigenen Vermögens kommt, ist die Zusammenarbeit mit einem professionellen Vermögensverwalter oder Family Office daher dringend zu empfehlen, da sich neben der Vermögensallokation und Renditeoptimierung bereits mit Bereitstellung des Verkaufspreises rechtliche und steuerliche Fragestellungen ergeben, bei denen diese unterstützen können.

Wir als Loy & Co haben Kontakte zu relevanten Anbietern und können bei Bedarf den Kontakt herstellen.

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